Ceticilische Verfassungsreform, 2019

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Die Ceticilische Verfassungsreform ist ein andauernder Prozess, der gesucht, die Ceticilische Politik auszubauen und Demokratie zu sichern.

Bisheriger Originaltext

Vorwort:

Die Ceticilische Republik verantwortet sich mit dieser Verfassung den Rechten der Menschen, dem Frieden in der Welt und der Freundschaft der Völker. Das folgende Gesetz gilt als grundlegendes Gesetz für alle Ceticilier in den Provinzen und Territorien Ceticiliens.

Abschnitt 1 - Menschenrechte, Pflichten und Freiheiten

§1 - Menschenwürde Die Menschenwürde muss geachtet und geschützt werden, dies ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt.

§2 - Gleichheit vor dem Gesetz Die Gleichheit vor dem Gesetz ist allen Ceticiliern und Menschen auf ceticilischem Boden gegeben.

§3 - Persönlichkeitsentfaltung Die freie Persönlichkeitsentfaltung, insofern diese die Rechte anderer nicht verletzt, ist gegeben.

§4 - Bekenntnisfreiheit Die Glaubens-, Religions- so wie die Gewissensfreiheit ist gegeben und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet.

§5 - Meinungsfreiheit Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild kundzutun und in allgemein zugänglichen Quellen zu veröffentlichen ist gegeben.

§6 - Versammlungsrecht Alle Ceticilier haben das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

§7 - Fernmeldegeheimnis Das Fernmeldegeheimnis sowie das Postgeheimnis sind unverletzlich.

§8 - Berufswahlrecht Allen Ceticiliern und Menschen auf ceticilischem Boden mit Arbeitserlaubnis ist es erlaubt ihren Beruf und ihre Ausbildungsstätte frei auszuwählen.

§9 - Recht auf Leben Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der natürlichen Person.

Abschnitt 2 - Staatsbürgerschaft

§1 - Definition der natürlichen Person 1.1 - Eine natürliche Person ist eine Person, die folgende Attribute aufweist:

  • Ein bewusstes und freies Verhalten, dass der Theorie des menschlichen psychologischen Geistes entspricht.
  • Von anderen natürlichen Personen als solche erkannt werden.

1.2 - Der Status der natürlichen Person wird aberkannt sobald alle lebenswichtigen Funktionen irreversibel beschädigt sind und die Person, nach dem Stand der Medizin der Zeit, als tot erklärt wird.

§2 - Definition eines Staatsbürgers der Ceticilischen Republik Staatsbürger Ceticiliens ist jene natürliche Person, die einen oder mehrere folgender Attribute aufweist:

  • Sie ist in der Ceticilischen Republik geboren worden.
  • Sie wird durch das Bürgeramt oder den Präsidenten zum Staatsbürger.
  • Ein lebendes Elternteil ist Ceticilier oder ein verstorbenes Elternteil war zum Zeitpunkt des Todes Ceticilier.

§3 - Verlust der Staatsbürgerschaft 3.1 - Die Staatsbürgerschaft darf nur entzogen werden, wenn der natürlichen Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen werden soll keine Staatenlosigkeit droht. 3.2 - Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann durch folgendes gewährleistet werden:

  • Freiwilliger Verlust der Staatsbürgerschaft
  • Schweres Verbrechen

Abschnitt 3 - Gewährleistung der Demokratie

§1 - Staatsgewalt durch das Volk Sämtliche Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch dieses legitimiert. Alle Bürger der Ceticilischen Republik sind in allen öffentlichen Wahlen wahlberechtigt.

§2 - Wahlen und Referenda 2.1 - Ein Mal jährlich, am letzten vollen Wochenende vor dem 29ten Tage des Monats März, wird der Präsident der Ceticilischen Republik gewählt. 2.2 - Ein Mal monatlich, am letzten vollen Wochenende jeden Monats wird über die Referenda des jeweiligen Monats abgestimmt. 2.2.1 - Die Zeit zwischen den letzten vollen Wochenenden und den tatsächlichen Monatsanfängen wird, in diesem Kontext, der Einfachheit halber, als Teil des nächsten Monats gewertet.

Abschnitt 4 - Legislative

§1 - Gesetzgebungsgrundlage Das Mittel der Gesetzgebung ist das Referendum und das gesamte ceticilische Volk stellt die Legislative dar.

§2 - Schutz des Verfassungsgesetzes Verfassungsgesetz steht unter besonderem Schutz und benötigt eine Mehrheit von vier Fünfteln oder mehr dafür, um geändert zu werden.

§3 - Gesetzgebungsprozess 3.1 - Jeder neue Gesetzesentwurf benötigt mindestens zwei Befürworter. 3.1.1 - Nach den Befürwortungen muss derjenige, der den Gesetzesentwurf ursprünglich abgegeben hatte, deutlich bestätigen, dass der Gesetzesentwurf zur Wahl steht. 3.2 - Der vorig genannte Gesetzesentwurf darf zum Wahltermin hin nicht abgeändert werden. 3.3 - Der Entwurf darf vom ursprünglichen Entwerfer ohne Rücksprache mit den Befürwortern zurückgezogen werden. 3.4 - Der Entwurf darf vom Präsidenten der Ceticilischen Republik als nichtig erklärt werden, wenn dieser das Gesetz für unsinnig hält. 3.5 - Der Entwurf wird, wenn er bei der offiziellen Wahl mehr als die Hälfte der Stimmen erzielt - und den Zuspruch des Präsidenten bekommt - zum Gesetz. Es sei denn es handelt sich hierbei um Verfassungsgesetz, in welchem Fall eine besondere Regelung (siehe Abschnitt 4 Paragraph 2) herrscht.

§4 - Zustimmungsprozess Die Ceticilische Republik hält Wahlen zu jeder Erklärung zum Obersten Richter eines Ceticiliers oder der Erklärung zum Minister eines Ceticiliers mit einer Zustimmungswahl, näheres regeln die Abschnitte zur Exekutive und Legislative.

Abschnitt 5 - Exekutive

§1 - Aufbau der Exekutive Die Exekutive besteht aus Präsident und den Ministerien.

§2 - Präsident 2.1 - Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Ceticilischen Republik und wird direkt vom Ceticilischen Volk gewählt. Seine Amtseinführung ist unveränderlich am 29. März abzuhalten. 2.2 - Der Präsident repräsentiert international Ceticilien als ganzes. In Fällen in denen es erlaubt ist, ist es dem Präsidenten möglich einen persönlichen Vertreter zu schicken. 2.3 - Der Präsident hat absolutes Vetorecht über alle Gesetzesentwürfe. 2.4 - Der Präsident stellt sicher, dass alle Wahlen dem Gesetz entsprechend zeitig abgehalten werden. 2.5 - Dem Präsidenten ist es möglich, seine Macht an die dem Präsidenten unterliegenden Ministerien zu delegieren. 2.6 - Der Präsident muss nach jeder nationalen Wahl in Ceticilien die Ergebnisse bekanntgeben. 2.7 - Der Präsident ist dafür zuständig, die Obersten Richter zu erklären.

§3 - Ministerien 3.1 - Jegliche Ministerien unterliegen dem Präsidenten und alle Entscheidungen, die von einem Ministerium getroffen werden, mit Ausnahme der Einbürgerung, können vom Präsidenten rückgängig gemacht werden. 3.2 - Jegliche Änderung der Ministeriumsstruktur muss durch eine Zustimmungswahl am nächstgelegenen Wochenende ohne Feiertage von einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der Ceticilischen Wahlbevölkerung befürwortet werden. 3.3 - Jegliche Erklärungen eines Ceticiliers zum Minister muss durch eine Zustimmungswahl am nächstgelegenen Wochenende ohne Feiertage von einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der Ceticilischen Wahlbevölkerung befürwortet werden.

Abschnitt 6 - Judikative

§1 - Aufbau der Judikative Die Judikative besteht aus dem Obersten Gericht.

§2 - Oberstes Gericht 2.1 - Das Oberste Gericht besteht aus den drei obersten Richtern, die ihren Sitz auf Lebenszeit haben außer:

  • Sie resignieren.
  • Sie werden von der Exekutive des Amtes enthoben.
  • Sie werden auf Grund einer Straftat des Amtes enthoben.

2.2 - Die Aufgabe des Obersten Gerichtes ist es, das Gesetz zu interpretieren und dem Gesetz nach Urteile zu sprechen. 2.3 - Alle Urteile müssen einstimmig entschieden werden.

§3 - Oberste Richter 3.1 - Die Obersten Richter werden vom Präsidenten in das Oberste Gericht erhoben. 3.2 - Jegliche Erhebung eines Richters in das oberste Gericht muss durch eine Zustimmungswahl am nächstgelegenen Wochenende ohne Feiertage von einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der Ceticilischen Wahlbevölkerung befürwortet werden.

Abschnitt 7 - Amtsenthebung

§1 - Definition Die Amtsenthebung ist definiert als Verlust einer politischen Position nach Misstrauensvotum oder Straftat. Weitere Strafverfahren sind Sache des Strafgesetzes.

§2 - Grund für Amtsenthebung 2.1 - Hält sich eine Gewalt nicht an dieses Verfassungsgesetz, so soll ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden, dass vom Obersten Gericht geleitet wird. 2.2 - Eine Ausnahme zur vorigen Regel bietet die Amtsenthebung von Obersten Richtern, welche von der Exekutive und Legislative geleitet werden soll und lediglich eine simple Mehrheit von mehr als einer Hälfte benötigt. Der Präsident hat hierüber keine Vetomacht.

§3 - Misstrauensvotum Werden in der Bevölkerung fünf Unterschriften gesammelt, so lässt sich gegen den Präsidenten ein Misstrauensvotum einleiten. Dieses Misstrauensvotum ist immun gegen präsidentielle Vetos.